Person hält Flyer mit "Was definieren wir als sexualisierte Grenzüberschreitung?"-Schriftzug in der Hand.
Foto: SV Werder Bremen

Werder Bremen verabschiedet Arbeitsdefinition sexualisierte Grenzüberschreitungen zum Artikel in deutscher Gebärdensprache

Als erster Bundesliga-Club hat der SV Werder Bremen mit Unterstützung des fangeführten Arbeitskreises Awareness eine Arbeitsdefinition zu sexualisierten Grenzüberschreitungen veröffentlicht. Hiermit soll ab sofort ein Orientierungsrahmen nach innen wie außen dafür geschaffen werden, was im Weserstadion und im Vereinsleben als sexualisierte Grenzüberschreitung definiert wird. Werder Bremen will dadurch ein respektvolles und selbstbestimmtes und somit inklusiveres Miteinander fördern. 

Rund um Heimspiele von Werder Bremen wird bereits das Awareness-Programm „Kennst Du MIKA?“ umgesetzt. Vielen Personen, die sich im Umfeld des Stadions bedroht, belästigt oder unwohl gefühlt haben, konnte mithilfe dieser Struktur bereits geholfen werden. Dennoch gibt auch in und um die Spieltage in Bremen nach wie vor Situationen, in denen individuelle Grenzen bewusst oder unbewusst überschritten werden. 

Vor allem in Bezug auf sexualisierte Grenzüberschreitungen entstand im Verein die Überzeugung, dass es eine klare Definition braucht, um ein stringentes Handeln zu ermöglichen und auch Handlungssicherheit zu geben. Dies kann als Signal an potenziell grenzüberschreitende Personen dienen, als Handlungsleitfaden für Stadion-Personal, als aber auch als Rückversicherung an potenziell von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen, dass ihre Belange und mögliche Vorfälle ernstgenommen werden.  

Auf der nun geschaffenen Grundlage können verschiedene Formen der sexualisierten Grenzüberschreitungen nun besser eingeordnet und sanktioniert werden. Hier geht es zur Arbeitsdefinition sexualisierte Grenzüberschreitungen von Werder Bremen. Mit Flyern soll die neue Arbeitsdefinition ab sofort auch im Stadion in Bremen noch breiter bekannt gemacht werden. 

„Ein unmissverständliches Zeichen nach außen senden“ 

„Wir wollen damit ein unmissverständliches Zeichen nach außen senden und klarmachen, welche Handlungen bei Werder explizit nicht geduldet werden“, erklärt Anne-Kathrin Laufmann, Geschäftsführerin Sport & Nachhaltigkeit und zuständig für die Fanbetreuung der Grün-Weißen. „Wir haben uns bei der Erstellung der Definition an einer bestehenden Liste der Antidiskriminierungsstelle des Bundes orientiert, die wir an die Gegebenheiten rund um unseren Stadionalltag angepasst haben. Dabei ist auch die Expertise des AK Awareness eingeflossen“, fügt sie hinzu. 

„Uns ist wichtig zu betonen, dass jede Person selbst definiert, was sie als übergriffig empfindet und was nicht. Dennoch brauchen wir eine einheitliche Grundlage, auf die wir uns als Veranstalter berufen und wonach auch Mitarbeiter*innen von uns sowie des Ordnungsdienstes handeln können. Diese haben wir uns nun nach einem intensiven Diskurs mit dem vorliegenden Papier geschaffen“, sagt Tarek Brauer, Geschäftsführer Organisation & Personal und verantwortlich für den Bereich Sicherheit und Spieltagsorganisation. 

Übersicht der Anlaufstellen für Betroffene von Diskriminierung im Fußball 

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